Nothilfefonds

Zur Verhinderung von unverschuldeten Notlagen, die infolge von Naturereignissen entstehen, besteht ein Nothilfefonds. Über den Nothilfefonds verfügt die Regierung. Sie setzt Art und Umfang des Beitrages im Einzelfall fest, wobei vorgängig der Geschädigte und die Elementarschadenkasse Graubünden anzuhören sind. Beiträge können in unverschuldeten Notlagen auch an schadenverhütende Massnahmen und an nicht versicherbare Elementarschäden an Gebäuden ausgerichtet werden. Die Beiträge werden ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur der Empfänger ausgerichtet.

 

Gesuche sind an die Geschäftsstelle zuhanden der Regierung einzureichen.