Was ist zu tun im Schadenfall?

Schäden sind der Elementarschadenkasse unverzüglich und vor Behebung zu melden. Entschädigungsansprüche, die nicht innert einem Jahr nach dem Schadenereignis angemeldet werden, sind verwirkt.

 

Im Schadenfall ist für die Minderung des Schadens zu sorgen.

 

Wiederherstellungsarbeiten sind grundsätzlich und soweit sinnvoll und zumutbar vom Geschädigten mit betriebseigenen Mitteln auszuführen.