Die Elementarschadenkasse Graubünden erbringt Leistungen bei nicht versicherbaren Schäden an Grundstücken und Kulturen infolge:
- Sturmwind
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Lawinen
- Schneedruck
- Schneerutsch
- Steinschlag
- Erdrutsch
- Rüfen
- Blitzschlag (ohne Feuer)
Beiträge / Beitragsberechtigte Personen
Der Beitrag der Elementarschadenkasse beträgt 80 % der anrechenbaren Schadensumme. Der Anspruch auf Entschädigung steht grundsätzlich dem Eigentümer der geschädigten Sache zu.
Berücksichtigt werden Schäden an:
- Grundstücken, unter Ausschluss der darauf erstellten Gebäude, der gebäudeähnlichen Objekte und der Fahrhabe;
- Einrichtungen zu ihrer Erschliessung und Sicherung;
- Obst-, Nuss- und Kastanienbäumen, Rebstöcken und Beerensträuchern, Zierbäumen und -sträuchern, Blütenstauden und andere Kulturgewächsen;
- Wald, sofern mehr als 20 % des stehenden Holzvorrates je Parzelle beschädigt wird;
- Graswuchs, sofern das Gras beim Schadeneintritt nicht schon geschnitten war und insgesamt mehr als 10 % der gesamten Grasfläche betroffen wurden;
- übrigen landwirtschaftlichen Kulturen, wenn sie beim Schadeneintritt nicht schon geerntet sind und die Versicherung des Ertragsausfalls unüblich ist;
- Grundstücken und kulturtechnischen Anlagen von Genossenschaften im Sinne des Meliorationsgesetzes des Kantons