Entschädigungsberechtigte Schäden

Die Elementarschadenkasse Graubünden erbringt Leistungen bei nicht versicherbaren Schäden an Grundstücken und Kulturen infolge:

 

  • Sturmwind
  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Lawinen
  • Schneedruck
  • Schneerutsch
  • Steinschlag
  • Erdrutsch
  • Rüfen
  • Blitzschlag (ohne Feuer)

 

Beiträge / Beitragsberechtigte Personen

 

Der Beitrag der Elementarschadenkasse beträgt 80 % der anrechenbaren Schadensumme. Der Anspruch auf Entschädigung steht grundsätzlich dem Eigentümer der geschädigten Sache zu.

 

Berücksichtigt werden Schäden an:

 

  • Grundstücken, unter Ausschluss der darauf erstellten Gebäude, der gebäudeähnlichen Objekte und der Fahrhabe;
  • Einrichtungen zu ihrer Erschliessung und Sicherung;
  • Obst-, Nuss- und Kastanienbäumen, Rebstöcken und Beerensträuchern, Zierbäumen und -sträuchern, Blütenstauden und andere Kulturgewächsen;
  • Wald, sofern mehr als 20 % des stehenden Holzvorrates je Parzelle beschädigt wird;
  • Graswuchs, sofern das Gras beim Schadeneintritt nicht schon geschnitten war und insgesamt mehr als 10 % der gesamten Grasfläche betroffen wurden;
  • übrigen landwirtschaftlichen Kulturen, wenn sie beim Schadeneintritt nicht schon geerntet sind und die Versicherung des Ertragsausfalls unüblich ist;
  • Grundstücken und kulturtechnischen Anlagen von Genossenschaften im Sinne des Meliorationsgesetzes des Kantons

 

Wichtige Informationen ESK
Allgemeine Bestimmungen